„Im Namen des Volkes“ – Besuch einer Gerichtsverhandlung in Lahnstein
Am 19. Februar machte sich die Klasse 9c des Goethe-Gymnasiums früh am Morgen gespannt auf den Weg zum Amtsgericht in Lahnstein, um die Unterrichtsreihe zu Recht und Rechtsprechung mit praktischen Erfahrungen zu ergänzen. Bereits kurz vor 8 Uhr stiegen wir am Bahnhof in Bad Ems in den Zug, damit wir rechtzeitig zur Verhandlung um 9 Uhr im Gerichtssaal sein konnten.
Gleich zu Beginn wurde der Angeklagte in Handschellen in den Saal geführt, was sofort deutlich machte, dass es sich um keinen alltäglichen Fall handelte. Er befand sich bereits seit zweieinhalb Jahren in Haft, da er zuvor wegen verschiedener Einbrüche und Ähnlichem verurteilt worden war. Nun musste er sich erneut verantworten – unter anderem wegen eines bewaffneten Tankstellenüberfalls, eines Einbruchs in die „Spaßfabrik“ in Lahnstein sowie weiterer Delikte, die der Richter der sogenannten Beschaffungskriminalität zuordnete. Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte seit seiner Jugend drogenabhängig ist und eigenen Angaben zufolge bereits mit zwölf oder dreizehn Jahren begann, Cannabis zu konsumieren. Mit der Zeit rutschte er immer tiefer in die Drogenszene, wodurch er zunehmend Geld benötigte und schließlich Straftaten beging, um seinen Konsum zu finanzieren.
Bemerkenswert war, dass der Angeklagte gleich zu Beginn ein umfassendes Geständnis ablegte und alle ihm vorgeworfenen Taten einräumte, auch wenn er sich weigerte, mögliche Mittäter zu benennen. Im weiteren Verlauf der Verhandlung ging es daher vor allem um das Strafmaß und die Frage, um wie lange sich seine bestehende Haftstrafe verlängern würde. Während der Verteidiger argumentierte, dass eine Verlängerung um ein halbes Jahr ausreichend sei, da dem Angeklagten so früher die Möglichkeit einer Therapie sowie eventuell einer vorzeitigen Entlassung in Aussicht stünde, forderte der Staatsanwalt eine Verlängerung um ein ganzes Jahr.
Nachdem sich der Richter und die beiden Schöffen zu einer kurzen Beratung zurückgezogen hatten, kehrten sie in den Saal zurück, wo schließlich das Urteil „im Namen des Volkes“ verkündet wurde. Die Haftstrafe wurde um ein weiteres Jahr verlängert, sodass sich die Gesamtstrafe nun auf dreieinhalb Jahre beläuft. In seiner Begründung machte der Richter deutlich, dass das Strafmaß auch deshalb vergleichsweise moderat ausgefallen sei, weil der Angeklagte sich geständig gezeigt habe – andernfalls hätte die Strafe durchaus höher ausfallen können.
Nach dieser eindrucksvollen und für uns sehr lehrreichen Erfahrung traten wir die Rückfahrt nach Bad Ems an. Mit vielen neuen Eindrücken darüber, wie ein Gerichtsverfahren tatsächlich abläuft und welche Entscheidungen dort getroffen werden, kamen wir pünktlich zum Ende der sechsten Stunde wieder am Bahnhof an.
| Text | Marc Sackmann |
| Bild | Julia Acar, KI-generiert |
