Hausordnung

Hausordnung des Goethe-Gymnasiums

Präambel

Die Hausordnung soll das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln und erleichtern. Für ihre Verwirklichung auf der Basis eines Schulklimas, das von menschlicher Zuwendung und Freundlichkeit geprägt ist, tragen Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam Verantwortung.

Da eine Hausordnung knapp, übersichtlich und klar angelegt sein sollte, beschränkt sie sich weitgehend auf Regelungen, deren Einhaltung unverzichtbar erscheint. Gewalt in jeder Form widerspricht den Grundprinzipien unseres Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft und wird daher nicht geduldet. Es wird hingegen vorausgesetzt, dass alle am Schulleben Beteiligten fair, respektvoll und in Achtung der Persönlichkeit und des Eigentums des anderen miteinander umgehen.

1. Unterrichtszeiten

Montag – Freitag

  1. 7.45 – 8.30 Uhr
  2. 8.35 – 9.20 Uhr

Große Pause I

  1. 9.35 – 10.20 Uhr
  2. 10.25 – 11.10 Uhr

Große Pause II

  1. 11.30 – 12.13 Uhr
  2. 12.17 – 13.00 Uhr

Mittagspause

7./8. Std. 13.50 – 15.20 Uhr

Pause

9./10. Std. 15.30 – 17.00 Uhr

 

2. Schulgelände

Das Schulgelände umfasst die Schulgebäude und den sie umgebenden Schulhof. Es ist umgrenzt von den Umzäunungen und zugänglich durch die beiden Eingänge in der Schulstraße und an der Ecke Jahnstraße/Lübener Weg.

 

3. Verhalten vor dem Unterricht

Die Außentür mit Zugang zum Schüleraufenthaltsraum und zum Schul-Café ist ab 7.00 Uhr geöffnet. Die Türen zum Innenbereich des Gebäudes werden um 7.30 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten des Materialraums für die Bläserklassen werden gesondert geregelt.

4. Verhalten in den Klassen- und Fachräumen

  • Das Sitzen auf den Fensterbänken und das Hinauslehnen aus den Fenstern sind nicht gestattet. Wenn sich kein Lehrer im Raum befindet, dürfen die Fenster nur gekippt sein. Außerhalb des Unterrichts ist das Essen im Gebäude erlaubt.
  • Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, informiert der Klassensprecher oder ein Vertreter nach spätestens fünf Minuten das Sekretariat.
  • Handys und MP3-Player müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und nicht sichtbar verwahrt sein. Den Lehrkräften ist es bei Verstoß gegen diese und gegen gesetzliche Regelungen erlaubt, das Handy oder den MP3-Player temporär einzuziehen.

5. Verhalten in den Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 bei dafür geeignetem Wetter grundsätzlich das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf, es sei denn, sie müssen etwas mit einem Lehrer besprechen, in der Bibliothek erledigen oder im Schul-Café besorgen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich auf dem Schulhof, im Foyer und in den Fluren des Erdgeschosses, im Fahrschüler-raum sowie im MSS-Raum aufhalten. Pausen bei schlechtem Wetter werden durch ein besonderes Gongzeichen angekündigt. Dann dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf die Flure und Foyers aller Stockwerke verteilen.

6. Verhalten in den Freistunden und in der Mittagspause

  • In den Freistunden steht den Schülern der Fahrschülerraum zur Verfügung. Oberstufenschüler dürfen sich im MSS-Raum aufhalten. Die Benutzung des Computerraums, der Bibliothek und der Schließfächer ist durch besondere Ordnungen geregelt.
  • Schüler der Sekundarstufe I, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände zwecks Einnahme eines Mittagsessens verlassen. Schüler, die während der Mittagspause auf dem Schulgelände bleiben, können sich auch im Fahrschülerraum aufhalten und dort ihr Mittagessen einnehmen. In den Fachräumen und im Bibliotheksbereich ist das Essen nicht gestattet.

7. Verhalten auf dem Schulgelände

Das Schulgelände darf nur über die beiden Hofeingänge betreten werden. Der Schulhof darf weder mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Motorrädern, Mopeds und Mofas) noch mit Fahrrädern befahren werden. Fahrräder dürfen daher von den beiden Hofeingängen aus bis zur Fahrradhalle und wieder zurück nur geschoben werden. Die Rasenflächen dürfen nur bei trockener Witterung betreten werden. Während der großen Pausen sind auf dem Schulhof Tischtennisspielen und das Spielen mit Weichbällen erlaubt. Auf dem Schulgelände ist den Schülerinnen und Schülern das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke verboten.

 

8. Parkraum und Parkplätze

Für Motorräder, Mopeds und Mofas bestehen Parkmöglichkeiten an der Ostseite des Schulgebäudes und in der Südeinfahrt des Lübener Wegs. Die vier Parkplätze im Lübener Weg stehen für Kraftfahrzeuge von Schülern und Besuchern zur Verfügung. Die Parkplätze auf dem Schulgrundstück in der Schulstraße sind für die Lehrer und Mitarbeiter der Schule reserviert. Das Parken von Schülerfahrzeugen ist hier vormittags nicht gestattet.

 

9. Unfälle und sonstige Vorkommnisse

Unfälle und sonstige Vorkommnisse, die sich auf dem direkten Schulweg oder auf dem Schulgelände ereignen und eine ärztliche Behandlung erfordern, sind unter Angabe des genauen Hergangs und evtl. von Zeugen umgehend im Sekretariat zu melden.

 

10. Verhalten bei Gefahr

Bei Gefahr (z.B. Feueralarm) verlassen die Schüler mit dem jeweiligen Fachlehrer die Unterrichtsräume entsprechend den ausgehängten Fluchtplänen. Um Verzögerungen zu vermeiden, werden Taschen, Bücher etc. zurückgelassen. Weitere Einzelheiten siehe Sonderplan. Diese Anweisungen gelten nicht, wenn die Schulleitung durch Lautsprecheransage ein anderes Verhalten anordnet.

 

11. Ordnungsdienst

Am Ende einer jeden zweiten großen Pause reinigt ein Schülerordnungsdienst den Schulhof und das Gebäude. Jeder Schüler ist zur Teilnahme am Schülerordnungsdienst verpflichtet. Die Einteilung erfolgt durch die Klassen- bzw. Stammkursleiter. Nach der letzten vormittäglichen und nachmittäglichen Unterrichtsstunde sind in jedem Unterrichtsraum der Fußboden und die Tischablagen von Papier und sonstigen Abfällen zu säubern, die Tafel abzuwischen, die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und ggfls. das Licht auszuschalten.

 

AUF FOLGENDE BESTIMMUNGEN DER SCHULORDNUNG, DIE DAS VERHALTEN DER SCHÜLER BETREFFEN, WIRD BESONDERS HINGEWIESEN:

 

Benutzung schulischer Einrichtungen

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, schulische Einrichtungen pfleglich zu benutzen. Sie sind für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverantwortlich. Sie haften gegenüber dem Schulträger für Schäden am Schulvermögen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen; in Pausen und Freistunden ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.